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Dennis Wagner
Accessibility

BFSG: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz einfach erklärt

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – kurz BFSG. Was nach weiterer Bürokratie klingt, ist tatsächlich ein Meilenstein: Erstmals sind nicht nur Behörden verpflichtet, sondern auch viele Unternehmen. Wer Websites, Shops oder Apps betreibt, sollte wissen, was auf ihn zukommt.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Sein Ziel: Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderungen – und letztlich von allen – gleichberechtigt genutzt werden können.

Technisch verweist das BFSG über die harmonisierte Norm EN 301 549 auf die WCAG. Deren aktuelle Fassung referenziert die WCAG 2.2 – das ist der Stand, auf den du dich vorbereiten solltest.

Die Historie: Ein langer Weg

Das BFSG fällt nicht vom Himmel. Es ist das Ergebnis eines jahrzehntelangen Prozesses:

  • 2006: Die Vereinten Nationen verabschieden die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
  • 2009: Deutschland ratifiziert die UN-BRK und verpflichtet sich damit zu Inklusion und Teilhabe.
  • 2016: Die EU verabschiedet die Web Accessibility Directive – zunächst nur für öffentliche Stellen.
  • 2019: Mit dem European Accessibility Act (Richtlinie 2019/882) weitet die EU die Pflichten erstmals auf die Privatwirtschaft aus.
  • 2021: Der Bundestag beschließt das BFSG als nationale Umsetzung.
  • Oktober 2023: Das W3C veröffentlicht die WCAG 2.2 mit neun neuen Erfolgskriterien.
  • 2025: Die harmonisierte Norm EN 301 549 wird aktualisiert und referenziert die WCAG 2.2.
  • 28. Juni 2025: Das BFSG tritt in Kraft.

Der entscheidende Unterschied zu früher: Erstmals gelten verbindliche Anforderungen für Unternehmen – nicht nur für Behörden.

Wen betrifft das Gesetz?

Das BFSG gilt für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem Stichtag in Verkehr gebracht oder angeboten werden. Dazu gehören unter anderem:

Dienstleistungen:

  • Online-Shops (E-Commerce)
  • Bank- und Finanzdienstleistungen
  • Personenbeförderung (z. B. Buchungsportale)
  • E-Books und E-Reader-Software
  • Telefon- und Messenger-Dienste

Produkte:

  • Computer, Notebooks und Tablets
  • Smartphones
  • Geldautomaten und Fahrscheinautomaten
  • E-Book-Reader
  • Router und TV-Empfangsgeräte

Für die meisten Leser dieses Blogs dürfte vor allem der Online-Shop relevant sein: Wer Waren oder Dienstleistungen digital verkauft, ist in der Regel betroffen.

Was musst du konkret tun?

Die Anforderungen lassen sich auf vier Punkte herunterbrechen:

  1. WCAG 2.2 Level AA umsetzen: Das betrifft Kontrast, Bedienbarkeit, Struktur und Verständlichkeit – also genau das, was wir im Beitrag Warum Barrierefreiheit mehr als Kontrast und Größe ist beschrieben haben.
  2. Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen: Eine öffentlich zugängliche Information, wie es um die Barrierefreiheit deines Angebots steht.
  3. Feedback-Mechanismus anbieten: Nutzer müssen Barrieren melden können – und du musst darauf reagieren.
  4. Ausnahmen dokumentieren: Falls einzelne Anforderungen unverhältnismäßig wären, musst du das begründen.

Was ist neu in WCAG 2.2?

Die gute Nachricht: Wer bereits nach WCAG 2.1 gearbeitet hat, muss nicht bei null anfangen. WCAG 2.2 ist rückwärtskompatibel und ergänzt 2.1 um neun neue Erfolgskriterien. Die wichtigsten auf den Stufen A und AA:

Wer ist ausgenommen?

Nicht jeder ist betroffen. Wichtige Ausnahmen:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die Dienstleistungen anbieten.
  • Produkte und Dienstleistungen, deren Anpassung eine grundlegende Veränderung bedeuten oder eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde.

Achtung: Die Ausnahmen sind eng gefasst und im Zweifel nachzuweisen. Sich einfach auf „zu teuer“ zu berufen, reicht nicht.

Was passiert bei Verstößen?

Die Einhaltung wird von den Marktüberwachungsbehörden der Länder kontrolliert. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dort beschweren. Mögliche Folgen reichen von Nachbesserungsanordnungen bis hin zu Verkaufsverboten und Bußgeldern.

Auch wenn die Durchsetzung erst anläuft: Der sicherste Weg ist, das Thema proaktiv anzugehen.

So gehst du vor: 5 Schritte

  1. Bestandsaufnahme: Prüfe, ob dein Produkt oder deine Dienstleistung unter das BFSG fällt.
  2. Prioritäten setzen: Konzentriere dich zuerst auf die häufigsten Barrieren – Struktur, Tastaturbedienbarkeit, Beschriftungen.
  3. WCAG 2.2 umsetzen: Nutze den WCAG-Guide als verständliche Referenz.
  4. Erklärung veröffentlichen: Dokumentiere den Stand der Barrierefreiheit transparent.
  5. Feedback-Kanal einrichten: Gib Nutzern eine einfache Möglichkeit, Barrieren zu melden.

Fazit

Das BFSG macht Barrierefreiheit zur Pflicht – und das ist gut so. Es geht nicht um Abmahnungen, sondern um ein Web, das alle nutzen können. Wer früh handelt, vermeidet nicht nur Sanktionen, sondern erreicht mehr Menschen und baut bessere Produkte.

Der beste Einstieg in das Thema: unser Beitrag Warum Barrierefreiheit mehr als Kontrast und Größe ist und der WCAG-Guide mit allen Erfolgskriterien im Überblick.

#BFSG #Barrierefreiheit #Recht #WCAG

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